Brief an die Bundesrätin!
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Am 11. April 2013 haben sie, anlässlich der Gedenkveranstaltung für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, uns Betroffene „für das erlittene Leid von ganzem Herzen um Entschuldigung gebeten“. Sie haben das „im Namen der Landesregierung“ getan, was uns Betroffene sehr freute. Im Nachgang zur Gedenkveranstaltung hatten Sie via Medien Gelegenheit Ihre Haltung zu präzisieren. Sie betonten mehrmals, „dass der Gedenkanlass der Anfang einer umfassenden Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels Schweizerischer Sozialgeschichte darstellt“ und dass Sie „hierfür einen Runden Tisch einrichten werden, an welchem alle Gesichtspunkte, wie die historische Aufarbeitung, rechtliche Aspekte und finanzielle Fragen behandelt werden“.
Ernüchtert musste ich nun feststellen, dass Sie die Einrichtung des Runden Tisches Herrn Alt-Ständerat Stadler delegiert haben. Ich hatte immer geglaubt, dass es der Bundesrat ist, der den „Runden Tisch“ einrichtet. Ich habe erwartet, dass der Auftrag an den „Runden Tisch“ vom Bundesrat kommt, denn in der Formulierung dieses Auftrages wäre der politische Wille der Landesregierung sichtbar geworden. Und diesen politischen Willen braucht es, will der „Runde Tisch“ mit Erfolg seine Arbeit leisten.
Seit Jahren setze ich mich dafür ein, dass die offizielle Schweiz anerkennt, dass uns Unrecht geschehen ist, und dass dieses Unrecht nicht nur entschuldigt, sondern aufgearbeitet und in Schul- und Geschichtsbücher Sichtbar gemacht wird.
Seit Jahren kämpfe ich dafür, dass die offizielle Schweiz einen Härtefallfond einrichtet für Menschen, die wegen ihrer belasteten Vergangenheit als Verding- und Heimkinder unschuldig in grosser Armut leben und seit Jahren fordere ich Sprachregionale niederschwellige Anlaufstellen, an welche sich die Betroffenen wenden können, wenn sie in Not sind und Hilfe brauchen. Das alles zu bewerkstelligen heisst, dem „Runden Tisch“ die nötigen Kompetenzen zu geben, damit er die Umsetzungsarbeit tun kann die von ihm gefordert wird.
Der Bundesrat ist meiner Meinung nach die einzige Instanz, die in der Lage wäre, die „Schirmherrschaft“ für den „Runden Tisch“ zu übernehmen, weil er, der Bundesrat, in der Vergangenheit am wenigsten direkt involviert war.
Mit der Ernennung eines Delegierten für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen hat der Bundesrat bereits einen Schritt in diese Richtung getan. Nun braucht es, auch um die Arbeit von Alt-Ständerat Stadler zu unterstützen, ein Mandat oder Auftrag der Landesregierung. Damit wäre auch geklärt, wer bei Kompetenzstreitigkeiten – und diese wird es geben – vermittelnd, und steuernd eingreifen könnte.
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, ich bitte Sie, tun sie das Möglichste, damit die Einsetzung des Runden Tisches und seine Unterstellung unter die „Schirmherrschaft“ des Bundesrates die Ernsthaftigkeit widerspiegelt, welche wir Betroffene an der Gedenkveranstaltung von Ihnen zu spüren bekamen.
Ich danke Ihnen.